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Zahnmedizin (Staatsexamen) - LMU München

Die zahnärztliche Prüfung kann frühestens 5 Semester nach bestandener zahnärztlicher Vorprüfung abgelegt werden. Die Meldung zu den einzelnen Prüfungen muß jeweils spätestens zum 25. Januar oder zum 25. Juni beim Prüfungsausschuß erfolgen.

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